Was passiert bei einer Abmeldung ?

Was passiert bei einer Abmeldung ?

Die Abmeldung muss in der Geschäftsstelle der KVHS Norden erfolgen, eine Abmeldung bei Dozierenden ist nicht wirksam. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Sofern für eine Veranstaltung kein konkretes Abmeldedatum genannt wird, ist eine kostenfreie Abmeldung nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Danach fällt eine Verwaltungspauschale von 6,00 € an. Eine Abmel­dung nach Kursbeginn sowie nach einem ausgewiesenen Anmelde-/Rücktrittschluss ist krankheits- oder berufsbedingt durch Nachweis möglich. Aus wirtschaftlichen Gründen können wir im Falle einer solchen Abmeldung nur dann einen Teil der Kosten erlassen, wenn die Mindestteilnehmerzahl des Kurses erreicht bleibt und die Kos­tendeckung damit gegeben ist. Für Kompaktveranstaltungen (Wo­chen-, Wochenend- und Kurzseminare) sowie für Studienreisen und Exkursionen gelten Sonderregelungen, weil wir bereits vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen sind. Deshalb wird von der KVHS der Kostenteil einbehalten, der ihr selbst entsteht. In jedem Fall berechnen wir eine Verwaltungspauschale von 6,00 €.

Bei Bildungsurlauben gelten folgende Sonderregelungen: Erfolgt eine Abmeldung/ ein Storno 6-2 Wochen vor Beginn des Bildungsur­laubs sind 75% der Entgelte an die Geschäftsstelle der KVHS Norden zu entrichten. Erfolgt eine Abmeldung/ eine Stornierung 2-0 Wo­chen vor Beginn des Bildungsurlaubs sind 100% der Entgelte an die Geschäftsstelle der KVHS Norden zu entrichten.

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