BVB

Ansprechpartnerin: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen BVB und BVB-Reha

Beate Hillebrands

VHS-Nebenstelle Zinngießerstraße 3
Tel.: 04931 1870-405
E-Mail: b.hillebrands@kvhs-norden.de 

Im Auftrage der Berufsberatung der Agentur für Arbeit führt die Kreisvolkshochschule Norden gGmbH als Leitbetrieb dieses Vorhaben unter Beteiligung des Instituts für Berufliche Bildung (IBB) durch.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, die in der KVHS Norden den Namen ZAB (Zukunft, Ausbildung, Beschäftigung) erhalten hat, zielt darauf ab, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, aber aus den unterschiedlichsten Gründen noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung zu ermöglichen. Die  Bildungsmaßnahme soll die Jugendlichen bei der Berufswahlentscheidung unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine (dauerhafte) Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern.
Zu unseren Aufgaben gehört es,

  • den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich in der Vielzahl der Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
  • den Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung und
  • die Jugendlichen möglichst nachhaltig in den Ausbildungsmarkt zu integrieren.

Für Jugendliche, die bisher noch ohne Schulabschluss sind, bietet die Maßnahme außerdem die Möglichkeit, sich auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorzubereiten. In den Maßnahmen wird ein breit gefächertes Angebot an theoretischen und praktischen Inhalten vorgehalten, das auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Teilnehmenden ausgerichtet und flexibel gestaltet wird. Im Regelfall dauert die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bis zu zehn Monate, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monate. Während der Teilnahme haben die Jugendlichen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Erstattung der Fahrkosten.

Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Maßnahme vorliegen, wird von der Agentur für Arbeit vor Ort geklärt. Interessierte Jugendliche sollten deshalb vor Beginn einer Maßnahme Kontakt mit ihrem/ihrer  Ansprechpartner*in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.

Im Auftrage der Berufsberatung der Agentur für Arbeit führt die Kreisvolkshochschule  Norden gGmbH diese Bildungsmaßnahme durch. 

Die reha-spezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme hat das Ziel, auf die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung vorzubereiten und damit der beruflichen Eingliederung zu dienen.  
Den Teilnehmenden wird die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder für die Aufnahme einer Beschäftigung werden vermittelt und damit eine Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt ermöglicht. 

In dieser Maßnahmeform wird das Maßnahmeteam, in der Regel bestehend aus Bildungsbegleitung, Sozialpädagog*innen, Lehrpersonal und Praxisanleitung, durch eine psychologische Fachkraft ergänzt.

Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene mit Teilhabeeinschränkung ohne berufliche Erstausbildung, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  
Im Regelfall dauert die Teilnahme an einer reha-spezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bis zu elf Monate, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monate. 
Während der Teilnahme an einer reha-spezifischen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben die Jugendlichen u. a. Anspruch auf Ausbildungsgeld und Erstattung der anfallenden Fahrtkosten.

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird bei der Agentur für Arbeit vor Ort durch den/die Reha-Berater*in geklärt. Interessierte Jugendliche sollten deshalb vor Beginn einer Maßnahme Kontakt mit ihrem/ihrer Ansprechpartner*in bei der Agentur für Arbeit aufnehmen.