Gibt es Ermäßigungen?
In Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises das Kursentgelt ermäßigt werden. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf zur Verfügung gestellte Materialien, Sonderleistungen und den Verwaltungsaufwand. Ein besonderer Bescheid wird in diesen Fällen nicht erteilt. Die Volkshochschule behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigung zu überprüfen.