Bildungsprämienberatung

Bildungsprämienberatung

Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Und mit der Bildungsprämie sichern Sie sich dabei noch Vorteile: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,00 € wert sein.

Kompetente Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die finanziellen Angebote der Bildungsprämie.

 

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dieses nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds  gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit dem/der Berater*in überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.

Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.

Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Unsere Beratungsstelle ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und individuellen Beratungstermin.

Beratungsstelle KVHS Norden

Ansprechpartnerin:

Katja Müller

Tel.: 04931 – 1870-134
k.mueller@kvhs-norden.de 

Unterlagen zusammenstellen!

Sie brauchen für die Beratung unbedingt

– einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass),

– einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr (wenn Sie keinen Einkommenssteuerbescheid zur Verfügung haben, können Sie auch ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung vorlegen),

– einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gewerbeschein oder aktuelle Gehaltsabrechnung),

– wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis.

Für den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Beratungsstelle oder über die Internetseite der Bildungsprämie eine Datenschutzerklärung, die Sie auch schon unterschrieben mitbringen können.

Termin vereinbaren!

Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr/e Berater*in unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters.

Innerhalb der Beratung muss der berufliche Kontext des/der Antragsteller*in kurz beschrieben werden, so dass der berufliche Bezug zum eingetragenen Weiterbildungsziel eindeutig ersichtlich wird. Der ausgehändigte Prämiengutschein ist sechs Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

Förderhinweis: „Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“